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   VGH Hessen, 19.08.1976 - IV TG 37/76   

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VGH Hessen, 19.08.1976 - IV TG 37/76 (https://dejure.org/1976,1530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.08.1976 - IV TG 37/76 (https://dejure.org/1976,1530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. August 1976 - IV TG 37/76 (https://dejure.org/1976,1530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 26, 237
  • BauR 1976, 415
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Der wesentliche Unterschied zum seitherigen Rechtszustand auf der Grundlage des § 80 VwGO a.F., wie ihn der Hessische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (ausführlich im Beschluß des Senats vom 19.08.1976 - 4 TG 37/76 - in ESVGH 26, 237 = BRS 30 Nr. 151) und ihm folgend die hessischen Verwaltungsgerichte beurteilt haben, ist die Anordnung des neu gefaßten § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO, daß die aufschiebende Wirkung auch bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung eintritt, und der in Klammern beigefügte Hinweis auf den neu ins Gesetz eingefügten § 80a, der sich u. a. mit dem Rechtsschutz für einen von einem begünstigenden Verwaltungsakt nachteilig betroffenen Dritten befaßt.
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber das sich aus § 80 Abs. 1 VwGO herleitende Verbot, nach Eintritt des Suspensiveffekts Folgerungen tatsächlicher oder rechtlicher Art aus einem erlassenen Verwaltungsakt zu ziehen (OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., unter Verweis auf Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 14 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 19. August 1976 - IV TG 37/76 -, ESVGH 26, 237 (238 f.); Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 488; zur Unbeachtlichkeit mittelbarer Folgen vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. September 1977 - IV B 6/76 -, OVGE Berlin, 14, 151), einer auf das Ausländergesetz bezogenen bereichsspezifischen Einschränkung unterworfen (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 B 100/92 -, NVwZ-RR 1993, 216 f.; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 80 Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

    Die für Baurecht zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wenden allerdings bisher § 123 VwGO a.F. an, wenn ein Nachbar geltend macht, durch ein Bauvorhaben in seinen Rechten verletzt zu werden (vgl. ESVGH 26, 237).
  • VGH Hessen, 01.03.1991 - 3 TG 7/91

    Verwaltungsakt mit Doppelwirkung - aufschiebende Wirkung eines

    Aus alledem ergibt sich, daß nach der Neufassung des § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO ab 01.01.1991 kein Raum mehr für die in langjähriger Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte vertretene Auffassung ist, daß dem Widerspruch eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Ausnutzung der Baugenehmigung durch den Bauherrn zukommt (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 1.08.1976 -- IV TG 37/76 -- BRS 30 Nr. 151 = ESVGH 26, 237).
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    Bezüglich dieser von der Antragstellerin als schwer verständlich angesehenen Entscheidungspraxis verweist der Senat auf die vertiefte Begründung dieser Praxis in seinem Beschluß vom 19.08.1976 (-- IV TG 37/76 -- BRS 30 Nr. 151 = ESVGH Bd. 26 S. 237).
  • VGH Hessen, 31.08.1987 - 7 TG 2738/86
    Die für Baurecht zuständigen Senate des Hess. Verwaltungsgerichtshofs wenden jedoch § 123 VwGO an, wenn ein Nachbar geltend macht, durch ein Bauvorhaben in seinen Rechten verletzt zu werden (vgl. ESVGH 26, 237).
  • VGH Hessen, 10.04.1987 - 3 TH 535/87

    Anfechtung einer Rodungsgenehmigung durch die Gemeinde

    Zwar lassen sich unter einer Vollziehung im weiteren Sinne außer der Vollstreckung alle sonstigen Folgerungen tatsächlicher oder rechtlicher Art begreifen, welche Verwaltung und Gericht aus dem Inhalt des betreffenden Verwaltungsakts ziehen können oder müssen, wobei solche Folgerungen auch bei feststellenden oder rechtsgestalteten Verwaltungsakten denkbar sind; dagegen läßt sich das Gebrauchmachen von einer durch Verwaltungsakt eingeräumten öffentlich-rechtlichen Rechtsposition, wie sie eine Baugenehmigung darstellt, seitens einer begünstigten Privatperson, in deren Belieben es steht, diese Rechtsstellung auszunutzen oder nicht zu nutzen, auch nicht unter einem weitgefaßten Begriff der Vollziehung bringen (vgl. grundsätzlich Beschlüsse des 4. Senats des Hess. VGH v. 19. August 1976 - IV TG 37/76 - ESVGH 26, 237 ff; u. 23. April 1982, BRS 39 Nr. 124; B. des Senats v. 23. Juli 1986 - 3 TG 1830/86 -).
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